schneeberger’s allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen schneeberger.be gmbh (nachfolgend «schneeberger» genannt) und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von schneeberger akzeptiert der Kunde diese AGB unverändert und vollumfänglich. Die Zustimmung kann zudem durch Aktivierung eines entsprechenden Kontrollfeldes während dem Bestellprozess angefordert werden.

Durch das Absenden des Online-Bestellformulars (z.B. im Webshop) oder mit Erhalt einer Auftragsbestätigung von schneeberger, ist der Kunde betreffend der Nutzung von Diensten und Angeboten der schneeberger bis zur Annahme bzw. Nichtannahme von schneeberger gebunden.

Mit der Annahme der Bestellung durch schneeberger ist der Vertrag verbindlich. In jedem Fall beginnt der Vertrag, wenn Dienste und Angebote der schneeberger genutzt werden.

schneeberger behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen!

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WD 01. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen schneeberger.be gmbh (nachfolgend «schneeberger» genannt) und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten von schneeberger akzeptiert der Kunde diese AGB unverändert und vollumfänglich. Die Zustimmung kann zudem durch Aktivierung eines entsprechenden Kontrollfeldes während dem Bestellprozess angefordert werden.

WD 02. VERTRAGSABSCHLUSS

Durch das Absenden des Online-Bestellformulars ist der Antragsteller betreffend der Nutzung von Diensten und Angeboten der schneeberger bis zur Annahme bzw. Nichtannahme von schneeberger gebunden. Mit der Annahme der Bestellung durch schneeberger ist der Vertrag verbindlich. In jedem Fall beginnt der Vertrag, wenn Dienste und Angebote der schneeberger genutzt werden. Schneeberger behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

WD 03. LEISTUNGEN VON SCHNEEBERGER

1. Schneeberger publiziert die Produkte und Dienstleistungen auf der Website https://www.schneeberger.be oder in anderer geeigneter Form. Der Kunde wählt aus den ausgeführten Angeboten, wobei die Auswahl auf das zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme verfügbare Angebot beschränkt ist.

2. Schneeberger ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihren Dienst rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten, übernimmt jedoch für den jederzeitigen und ununterbrochenen Zugang zu den vereinbarten Diensten keine Garantie. Ebenso übernimmt schneeberger keine Garantie dafür, dass die vertraglich vereinbarten Dienste und Angebote von allen Endgeräten aus problemlos nutzbar sind. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbeseitigung, zur Abwehr drohender Gefahren, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert.

3. Schneeberger behält sich vor, die Leistungen jederzeit zu ändern sowie Produkteanpassungen und -neuerungen durchzuführen. Der Kunde ist selber verantwortlich, sich diesbezüglich zu informieren. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die Leistungen als Grundlage, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeboten wurden. Bestehende Kunden, welche von den Anpassungen und Neuerungen profitieren wollen, müssen den vorhandenen Vertrag künden und ein neues Abonnement bestellen.

4. Schneeberger kann jederzeit den Leistungsumfang anpassen, wenn gewisse Dienste und Angebote die Serverstabilität und/oder Serverperformance negativ beeinträchtigen. Schneeberger ist berechtigt sicherheitsrelevante Updates und Änderungen an Systemkomponenten und Applikationen durchzuführen. Diesbezüglich ist schneeberger nicht zur Information verpflichtet. Die Prüfung der Kompatibilität und die Durchführung von allfälligen, mit der Neuerung zusammenhängenden Anpassungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind dessen Pflicht.

5. Für die Erbringung ihrer Dienstleistungen kann schneeberger jederzeit Dritte beiziehen.

6. Schneeberger erbringt E-Mail- und Telefonsupport, bezogen auf die eigenen Dienste und Angebote. Für Support im Hinblick auf Programmierung, Anwendung von Software eines Drittanbieters oder Serveradministration ist schneeberger nicht verpflichtet. Wird dieser trotzdem geleistet, so geschieht dies als Service am Kunden. Schneeberger kann diesbezüglich aber nicht haftbar gemacht werden bzw. zur Erbringung dieses Supports gezwungen werden. Die Dringlichkeit der Beantwortung von Support-E-Mails an den Wochenenden und Feiertagen, liegt im Ermessen des Bereitschaftsdienstleistenden. Schneeberger ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bemüht, den Supportdienst in der angegebenen Zeit zu leisten, eine Garantie hierfür kann aber nicht übernommen werden.

7. Schneeberger ist berechtigt, sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden zu richten. Ebenso, aber nicht ausschließlich, Ankündigungen zu Produkteanpassungen und Produktneuerungen, technische Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- und Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Diesbezüglich verpflichtet sich der Kunde (gem. Ziffer 4.5) seine E-Mail-Adresse sowie sämtliche Daten stets aktuell zu halten.

WD 04. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Kunde ist berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte, welche er von schneeberger bezieht, bestimmungsgemäß und rechtmäßig zu nutzen und verpflichtet sich, allfällige Weisungen von schneeberger im Zusammenhang mit dieser Nutzung zu befolgen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber schneeberger jederzeit wahrheitsgetreue Angaben zu machen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist gegenüber schneeberger für jede Benützung seiner Domain verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus einem Missbrauch entsteht. Er verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit über seine vertraglich vereinbarten Services nicht unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen werden kann, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden können. Für sämtliche Schäden, welche durch den Missbrauch eines vertraglich vereinbarten Service verursacht wird (z.B. Hacking durch fehlerhafte oder nicht aktualisierte Skripts bzw. durch gleiche Zugangsdatenverwendung bei FTP und Datenbanken, Spam-Attacken über einen Kunden-E-Mail-Account usw.) haftet vollumfänglich der Kunde. Allfällige Sicherheitshinweise von schneeberger sind zu beachten!

4. Sollte der Kunde seine Zugangsdaten an Dritte weitergeben müssen, so ist dies nur im Zusammenhang mit Webdesign und Programmierarbeiten erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich auch hier sicherzustellen, dass Drittpersonen sämtliche Vorschriften dieser AGB einhalten. Der Kunde haftet gegenüber schneeberger für sämtliche Verletzungen oder schuldhaftem Fehlverhalten in Bezug auf diese AGB, infolge der Nutzung der Dienste durch berechtigte und unberechtigte Dritte. In jedem Fall hat der Kunde schneeberger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, zu befreien.

5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Schneeberger behält sich das Recht vor, allfällige Unkosten, welche aufgrund ungültiger Kundendaten – E-Mail-Kontakt und Adresse – entstehen, in Rechnung zu stellen. Dies betrifft vor allem Mehraufwand in Bezug auf Adressprüfung, neue Rechnungserstellung und/oder Rechnungsversand per Post usw.

6. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber schneeberger, bei der Nutzung der Dienste Internationales und Schweizerisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Er ist für den Inhalt der Informationen (Texte, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Dateien usw.) verantwortlich, die er oder Dritte über seine Domain übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich. Insbesondere dürfen über die Domain des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:

  • Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
  • Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB
  • Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
  • Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB
  • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
  • Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes  Betrügerische Inhalte (Abofallen, Internetbetrug etc.), Gewinnversprechungen und dergleichen, die zur eigenen Bereicherung dienen
  • Informationen, Dateien und Bilder – die nationale oder internationale Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte (Namens- und Markenrechte) Dritter verletzen

7. Das Betreiben von Diensten, welche die betrieblichen Ressourcen von schneeberger nachteilig beeinflussen, ist nicht erlaubt. Insbesondere werden folgende Inhalte nicht geduldet:

  • Datei-Downloadseiten/File-Sharing/Torrent-Tracker (MPEG, AVI, MP3 u.a.)
  • Anbieten/Bereitstellen/Hochladen/Verwenden von Dateien, Software oder Material das virenverseucht, manipuliert (gecrackt) oder beschädigt ist oder in einer sonstigen Art und Weise einen anderen Computer schädigen bzw. in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann
  • Banneraustausch- und E-Mail-Austausch-Seiten
  • Streaming/Online-Radio
  • Online-Spiele
  • Adult-Websites (Seiten mit Bildmaterial von pornographischem Inhalt (gem. Ziffer 4.6)
  • Internetseiten mit radikal politischen oder radikal religiösen Inhalten (gem. Ziffer 4.6)

8. Welche Inhalte unter einen dieser Punkte fallen, liegt im Ermessen von schneeberger. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.

9. Das Untervermieten von Webverzeichnissen wird akzeptiert, jedoch nur unter Vorbehalt einer separaten Volumenabrechnung.

10. Schneeberger ist berechtigt, den Zugang zur Website (Domain) des Kunden zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten oder das Verhalten der Nutzer der Kundenwebsite (z.B. hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe auf die Kundenwebsite mit DDoS-Attacken) in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten der Dienstleistung bzw. der Kundenwebsite beeinträchtigt oder die Sicherheit der Infrastruktur von schneeberger gefährdet. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der oben sowie der unten (Ziffern 6 und 7) genannten vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist, der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt und/oder in einem Rechtsstreit ein richterliches Urteil vorliegt. Schadenersatzansprüche seitens schneeberger bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Hostings/des Reseller-Hostings/des vServers/der Services (Dienste) oder des Verstoßes gegen die AGB ausdrücklich vorbehalten.

WD 05. DOMAINNAMEN

1. ALLGEMEINES

schneeberger verwaltet im Umfang der vom Kunden bezogenen Dienstleistungen dessen Domainname(n) und veranlasst auf Antrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen auf den Kunden, den Transfer bestehender Domainnamen des Kunden zwecks Verwaltung durch schneeberger oder die Übertragung eines bereits auf den Kunden registrierten und bei schneeberger verwalteten Domainnamens auf einen Dritten.

2. REGISTRIERUNG VON DOMAINNAMEN

Eingehende Anträge auf Registrierung behandelt schneeberger nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Gehen für einen Domainnamen mehrere gültige Anträge ein, erfolgt im Einflussbereich von schneeberger die Registrierung entsprechend der chronologischen Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Domainnamen ihm vom Registrar nicht zu Eigentum übertragen, sondern nur zur Nutzung überlassen werden.

3. ÜBERTRAGUNG VON DOMAINNAMEN

1. Schneeberger veranlasst die Übertragung eines Domainnamens auf schriftlichen Antrag des Kunden hin. Sollte für die Übertragung die Beibringung entsprechender notarieller Erklärungen erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, diese auf eigene Kosten zu beschaffen.

2. Ohne schriftlichen Antrag des Kunden überträgt schneeberger einen Domainnamen gegen Vorlage eines vollstreckbaren Entscheids eines Gerichtes oder eines zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossenen Vertrages, worin Schneeberger unmittelbar zur Übertragung eines Domainnamens auf einen Dritten angewiesen wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Gerichtsentscheides beizubringen.

3. Schneeberger ist berechtigt, die Übertragung eines Domainnamens auf gerichtliche oder behördliche Anweisung hin vorläufig zu blockieren. Vorbehalten bleiben weitere Massnahmen, die durch Gerichte und Behörden angeordnet werden. Schneeberger ist ferner zur Blockierung eines Domainnamens berechtigt, wenn ein Dritter nachweislich eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Klage gegen den aktuellen Halter auf Löschung, Widerruf oder Übertragung des Domainnamens abhängig gemacht hat.

4. KEINE ÜBERPRÜFUNG DER BERECHTIGUNGEN DES KUNDEN
schneeberger ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kunden zur Registrierung, zum Transfer oder zur Übertragung des Domainnamens zu überprüfen. Ein Antrag auf Registrierung, Transfer oder Übertragung eines Domainnamens stellt gegenüber schneeberger die verbindliche Zusicherung des antragstellenden Kunden dar, dass die Registrierung, der Transfer oder die Übertragung des im Antrag angegebenen Domainnamens rechtmässig erfolgen kann und der Kunde berechtigt ist, den Domainnamen zu registrieren, zu transferieren oder zu übertragen.

5. RECHT VON SCHNEEBERGER ZUR VERWEIGERUNG VON DOMAINNAMEN-DIENSTLEISTUNGEN
Gegenüber schneeberger gilt der Kunde als Halter des Domainnamens und der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für dessen Verwendung.

1. Besteht ein konkreter Hinweis oder liegt ein begründeter Verdacht vor, dass der Kunde nicht zur Registrierung, zum Transfer oder zur Übertragung eines Domainnamens berechtigt ist, behält sich schneeberger das Recht vor, die betreffende Dienstleistung auszusetzen.
2. Stellt Schneeberger einen Missbrauch ihrer Domainnamen-Dienstleistungen oder eine unbefugte Verwendung von Daten und Informationen durch den Kunden fest, ist schneeberger bis zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes berechtigt, die Leistungen ohne weitere vorgängige Mitteilung auszusetzen.

6. DOMAINNAMEN-PARKING
Schneeberger ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Kunden reservierte Domainnamen mit einem von schneeberger bestimmten Domainnamen-Server von schneeberger oder eines Dritten zu verlinken, sofern der Kunde nicht ausdrücklich die vorübergehende Deaktivierung des Domainnamens wünscht. Schneeberger oder der beauftragte Dritte ist nach eigenem Ermessen berechtigt, auf der über den reservierten Domainnamen zugänglichen Website Eigenwerbung oder Werbung zu schalten.

7. DOMAINNAMEN-VERLUST
Für den Verlust des Nutzungsrechtes eines Domainnamens durch den Kunden, beispielsweise durch zu späte oder Nichtbezahlung der Gebühren, übernimmt schneeberger keine Haftung.

8. DOMAINNAMEN-REAKTIVIERUNG
Nach Ablauf der Vertragsdauer unterliegen Domains, deren Vertragsdauer nicht verlängert wurde, automatisch während 40 Tagen einer Sperrfrist. Schneeberger kann nach Auftrag des Kunden die Domain in dieser Zeit kostenpflichtig reaktivieren. Die Kosten für die Reaktivierung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

WD 06. E-MAIL

1. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. schneeberger behält sich bei Bekanntwerden vor, das Hosting/das Reseller-Hosting/den vServer/die Domain/die Services (Dienste) des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Das Versenden unerwünschter Massenmails (Spamming, E-Mail-Bombing) über die Server von schneeberger ist untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität unserer Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung und haben die oben genannten Sanktionen zur Folge (Ziffer 4.10).

2. Schneeberger weist darauf hin, dass der Einsatz eines Spam-Filters je nach Konfiguration in Einzelfällen auch erwünschte bzw. erwartete E-Mails filtern und blockieren kann. Für allenfalls dadurch nicht erhaltene E-Mails lehnt schneeberger jegliche Haftung ab.

WD 07. DATENSICHERHEIT

1. Für Daten, die vom Kunden – gleich in welcher Form – an schneeberger übermittelt werden, stellt der Kunde selbst Sicherungskopien her. Auch wenn die Server von schneeberger gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten selbst verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an schneeberger zu übermitteln.

2. Es wird dem Kunden empfohlen, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Sollte es während der Anpassungen zu einem Datenverlust kommen, so tritt die Verpflichtung gem. Ziffer 7.1 in Kraft.

3. Der Kunde ist ebenfalls selbst für die Aktualisierung seines Systems (auch Software von Drittanbietern) zuständig und verpflichtet, insbesondere sicherheitsrelevante Updates innert angemessener Frist zu installieren. Schneeberger behält sich das Recht vor, unsichere Anwendungen/Applikationen ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Diese Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist und/oder die Anwendungen/Applikationen mit den entsprechenden Updates wieder dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechen. Für diesbezüglich entstandene Schäden bzw. Forderungen schliesst schneeberger jegliche Haftung aus.

4. Aus Datensicherheitsaspekten verpflichtet sich schneeberger lediglich dem Kunden direkt Auskunft über seine bei schneeberger verarbeiteten Daten zu erteilen. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, dafür ist der Kunde selber verantwortlich und haftbar (siehe Ziffer 4.4). Ebenso akzeptiert Schneeberger sämtliche Anpassungen des gebuchten Dienstes ausschliesslich durch den Kunden. Dritte sind nicht berechtigt, Änderungen und/oder Anpassungen eines bestehenden Dienstes für einen Kunden zu beantragen.

5. Bei Todesfall des Kunden, ist schneeberger nur bei einer vorliegenden amtlichen Erbenbescheinigung verpflichtet, Auskünfte bezüglich der Zugangsdaten für die Dienste des verstorbenen Kunden an Erben zu erteilen (siehe Antragsformular als PDF).

6. Bei Inhaberwechsel bzw. Wechsel des Vertragspartners von Schneeberger, wird die Umschreibung der Kundendaten erst nach Eingang des ausgefüllten und durch beide Parteien unterzeichneten Formulars «Vertragspartnerwechsel» (Formular als PDF im My Panel unter Konto → Meine Daten → Kontaktdaten) und den notwendigen Beilagen vollzogen. Bei Unstimmigkeiten zwischen mehreren Parteien über eine Domain bzw. einen Account bei schneeberger, müssen die Parteien eigenständig eine Einigung finden. Schneeberger dient nicht als Schlichtungsstelle.
Bei Verletzungen der Ziffer 4.6 – unerlaubte Inhalte einer Seite – ist schneeberger nur durch einen richterlichen Entscheid bzw. durch den Auftrag des Kunden selber, gezwungen die entsprechende Website zu sperren. Schneeberger schließt diesbezüglich jegliche Haftung aus.

WD 08. DATENSCHUTZ

1. Schneeberger weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Bei der Bearbeitung der Personendaten hält sich schneeberger an die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes.

2. Ist es zur Erbringung ihrer Dienstleistung erforderlich, ist schneeberger zur Weitergabe von Kundendaten an Dritte berechtigt.

3. Schneeberger ist bei der Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundendaten an Dritte, namentlich der Strafbehörde, zu übergeben. Ebenso ist sich der Kunde bewusst, dass schneeberger durch Gerichte und Behörden zur Herausgabe von Kundendaten verpflichtet werden kann.

WD 09. DATENBEKANNTGABE IM ZUSAMMENHANG MIT DOMAINNAMEN

Der Kunde nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass zur Abwicklung des Vertrages sowie aus rechtlichen Gründen betreffend Domainnamen-Dienstleistungen folgende (Personen-) Daten des Kunden im Internet (Whois-Dienst) publiziert werden müssen:

  • Name des Kunden (Halter) des Domainnamens
  • vollständige Adresse des Halters
  • wenn es sich beim Halter des Domainnamens um eine juristische Person, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft handelt, die Namen der mit ihrer Vertretung betrauten natürlichen Personen
  • vollständige Adresse des technischen Kontakts (inkl. E-Mail-Adresse)
  • die Daten der Registrierung des betreffenden Domainnamens und der letzten Änderung dieser Registrierung
  • IP-Adresse der aktivierten DNS-Server

2. Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Daher muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

 

WD 10. HAFTUNG

1. Für schadenverursachende Ereignisse, die auf den Übertragungswegen von schneeberger oder anderen Leistungsanbietern eingetreten sind, haftet schneeberger nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch schneeberger verursacht wurden. Schneeberger übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren.

2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Kompatibilität, der von ihm verwendeten Hard- und Softwarekomponenten. Schneeberger übernimmt keine Garantie dafür, dass die Domain (Website) und Dienste von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar sind. Schneeberger lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten ab. Schneeberger haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. In jedem Falle ist die Haftung von Schneeberger auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

WD 11. VERTRAGSDAUER UND VERTRAGSBEENDIGUNG (Wartungsvereinbarungen)

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für die Dauer eines Jahres, abgeschlossen.

2. Die Mitteilung bzw. Rechnung für die Verlängerung des Vertrages, erfolgt 30 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer (d.h. 11 Monate nach Vertragsbeginn) und wird per E-Mail an die bei der Bestellung definierte bzw. in den Kundendaten hinterlegte E-Mail-Kontaktadresse gesandt. Erfolgt bis zum Datum der Vertragsverlängerung (12 Monate nach Vertragsbeginn) keine Zahlung, so ist schneeberger berechtigt den Account zu sperren bzw. zu kündigen und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Diese Sperrung bleibt solange bestehen, bis der Zahlungseingang bei schneeberger verbucht wurde. Für allfällige daraus entstehende Schäden, Forderungen usw. des Kunden, schliesst schneeberger jegliche Haftung aus.

3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Vertragsparteien (Kunde und schneeberger) kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Erfolgt die Auflösung des Vertrages vor Ablauf der Mindestdauer oder auf einen speziellen Termin (nicht auf Vertragsende mit ordentlicher Kündigung), so ist die Rückvergütung der bereits bezahlten Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an schneeberger.

4. Nach Vertragsablauf (Kündigungstermin) ist schneeberger berechtigt, sämtliche Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. Im Falle einer ausserordentlichen fristlosen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf einer 10-tägigen Sicherheitsfrist ab dem Datum der Kündigungsmitteilung gelöscht.

5. Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss gegen die vorliegenden AGB, insbesondere bei Rufschädigung oder Verunglimpfung der schneeberger in jeglicher Form (Foren, Chats, usw.; Faken sowie ehrverletzendes Verhalten oder Drohungen gegenüber Mitarbeitern), ist schneeberger berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

WD 12. PREISE

1. Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von schneeberger (publiziert auf der Internetpräsenz von schneebergernet.ch).

2. Allfällige Preissenkungen auf unseren Dienstleistungen können nicht auf bereits abgeschlossene Verträge geltend gemacht werden. Zudem besteht auf diesen keine Rückforderungsberechtigung auf dem vom Kunden bezahlten Jahresbetrag.

WD 13. ZAHLUNGSKONDITIONEN

1. Die Dienstleistungen von schneeberger sind jeweils jährlich, im Voraus zu bezahlen. Hosting- und Server-Installationen sowie die Registrierung oder Verlängerung von Domainnamen erfolgen erst nach der manuellen Überprüfung und Verbuchung des Zahlungseingangs.

2. Der Kunde hat die per E-Mail zugestellte Rechnung im PDF-Format als Zahlungsgrundlage zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von schneeberger gehenden Spesen der Bank und Post, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist schneeberger berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu unterbinden (gem. Ziffer 10.2).

4. Bei Domainnamen-Dienstleistungen behält sich schneeberger das Recht vor, den Domainnamen bereits 7 Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementsperiode zu deaktivieren:
(i) Wenn der Kunde die Rechnung für die nächste Abonnementsperiode nicht beglichen hat und keine fristgerechte Kündigung für den Domainnamen vorliegt.

5. Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist ausgeschlossen.

WD 14. GEISTIGES EIGENTUM

1. Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der jeweiligen Dienstleitung und/oder des jeweiligen Produktes.

2. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen und Produkte von schneeberger (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, etc) verbleiben bei schneeberger oder bei den von schneeberger eingesetzten Dritten.

WD 15. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM VERTRAG

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von schneeberger auf einen Dritten übertragen (siehe auch Ziffer 4.4, 7.5 und 7.6).

WD 16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Schneeberger behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben rechtsgültig.

WD 17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Alle Rechtsbeziehungen, welche in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Biel, Kanton Bern.
Alternativ ist schneeberger berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

ÜS 01. Leistungsumfang und Nutzungsrechte

1.1
Die schneeberger verpflichtet sich, die Sorgfaltsmassstäbe zu erfüllen, die in der Branche allgemeine Gültigkeit beanspruchen und unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beachtet werden müssen. Die schneeberger entspricht bei der Erfüllung des Vertrags dem aktuellen, der beruflichen Praxis bekannten Wissensstand im entsprechenden Fachgebiet und in den betroffenen Sprachen.

1.2
Für Übersetzungen bedeutet dies insbesondere, dass die Texte sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache wiedergegeben werden – ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen. Die Übersetzungen werden dabei je nach der Bedeutung des Originaltexts wörtlich oder sinngemäss und mentalitätstreu nach den allgemeingültigen Qualitätsmassstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

1.3
Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist und wenn ausreichende Unterlagen (z.B. Wort- oder Terminologie-Listen) vor der Bestellung zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls werden Fachausdrücke nach den üblichen Qualitätsmassstäben (vgl. 3.3) übersetzt.

1.4
Für den Fall, dass eine Übersetzung beim eingesetzten Übersetzer urheberrechtlichen Schutz erlangt, trifft die schneeberger die ihr rechtlich möglichen Vorkehrungen, damit der Besteller die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.

ÜS 02. Auslieferung der Leistungen

2.1
Die bestellte Leistung wird dem Besteller elektronisch zugestellt.

2.2
Andere Versandformen erfolgen nur aufgrund einer vorgängig getroffenen, ausdrücklichen Vereinbarung. Allfällige Versandkosten trägt der Besteller.

2.3
Für Verspätungen, die infolge von Ausfällen digitaler/elektronischer Netze eintreten (Kommunikationsnetze oder Gateways anderer Betreiber) haftet die schneeberger nicht.

ÜS 03. Mängelrüge

Der Besteller hat die gelieferte Leistung unverzüglich bei Erhalt auf Mängel zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte unmittelbar nach deren Entdeckung zu rügen.

ÜS 04 Nachbesserung

4.1
Falls und soweit eine Leistung von den vertraglich vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Besteller der schneeberger eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Eine solche ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Besteller selbst verursacht worden sind (z.B. durch unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte).

4.2
Erst wenn der Mangel bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht behoben wird, stehen dem Besteller die Rechtsbehelfe des Schweizerischen Obligationenrechts aus Werkvertrag zu.

ÜS 05. Generelle Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Vertrag oder Vertrauenshaftung im vorvertraglichen Stadium gegenüber der schneeberger oder dessen Erfüllungsgehilfen sind bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

ÜS 06. Rechnung

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Ausbleiben der Zahlung wird eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von höchstens 10 Tagen ausgestellt.

ÜS 07. Rückgabe von Dokumenten und Daten

Die im Rahmen des Vertrags vom Besteller erhaltenen Daten und die vertraglichen Leistungen der schneeberger (i.d.R. erstellte Übersetzungen und redigierte Texte) werden von der schneeberger weitestgehend archiviert. Die Löschung dieser Daten erfolgt, sofern dies der Besteller ausdrücklich wünscht.

ÜS 08. Abwerbungsverbot

Der Besteller verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung keine für die schneeberger tätige Personen (Übersetzer, Redaktoren, Dolmetscher u.a.) abzuwerben oder ohne Zustimmung der schneeberger zu beschäftigen.

ÜS 09. Schriftlichkeit
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.  Die Schriftform ist auch durch E-Mail erfüllt.

 

ÜS 10. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma schneeberger in Biel, Schweiz.

ÜS 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Verträge, welche die schneeberger abschliesst, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Für allfällige Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit der schneeberger gilt Biel als Gerichtsstand.

ÜS 12. Teilungültigkeit / Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrags, inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen.

ÜS 13. Geheimhaltung, Datenschutz und systemimmanente Risiken

13.1
Die schneeberger ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte zu wahren. Die schneeberger kann allerdings nicht gewährleisten, dass eine 100% ige Vertraulichkeit erfolgt, da aufgrund der elektronischen Datenkommunikation ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Texte nicht gänzlich auszuschliessen ist.

13.2
Die schneeberger ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen.
Ein 100% iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Besteller wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.

13.3
Der Besteller wird hiermit davon unterrichtet, dass die schneeberger personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

13.4
Die schneeberger archiviert die Namen, Adressen und allenfalls weitere Informationen über Kunden, die mit Blick auf eine effiziente Bearbeitung von Aufträgen und das Marketing erforderlich sind, in einer elektronischen Ablage. Diese Daten sind vor Zugriffen durch Dritte absolut geschützt. Die Daten werden von den Mitarbeitenden der schneeberger unter keinen Umständen an Dritte weitergeleitet, es sei denn, ein Kunde stimme einer solchen Verwendung im Einzelfall ausdrücklich zu. Wünscht ein Kunde die Geschäftsbeziehung zur schneeberger zu beenden, werden alle Daten dieses Kunden ohne besondere Aufforderung und unverzüglich gelöscht.

13.5
Soweit sich die schneeberger Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die schneeberger berechtigt, die Bestellerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes an den Dritten weiter-zugeben. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma schneeberger sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

13.6
Die schneeberger erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, auch freiberufliche, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und dass die schneeberger die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.

Stand: Februar 2020

PV 01. Auftragsverhältnis / Basishonorar

Bei der Vermittlung einer Dauerstelle auf Mandatsbasis erhält die schneeberger einen Auftrag zur Suche nach einem Kandidaten, dies basierend auf einem gemeinsam mit dem Auftraggeber erarbeiteten Anforderungs- profil.
Die Suche gilt als abgeschlossen, sobald der definierte Zeitraum abgelaufen ist, oder ein arbeitsvertragliches bzw. ein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zu Stande kommt oder der Auftraggeber den Suchauftrag kündigt.
Das Basishonorar für einen Suchauftrag beträgt CHF 4‘900.–. Dieses wird je zu 50% bei Auftragserteilung bzw. 50% nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums oder bei Kündigung des Suchauftrags durch schneeberger in Rechnung gestellt.

PV 02. Honorar im Erfolgsfall

Stellt der Arbeitgeber einen durch die schneeberger vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der Zustellung der Unterlagen an, so wird ein Vermittlungshonorar gemäss den untenstehenden Ansätzen fällig. Ein allfällig bereits verrechnetes Honorar gem. Pt. 1 wird dabei angerechnet.

Das Bruttojahressalär versteht sich inklusive:
13. Monatslohn, Gratifikationen, Spesen, Provisionen, Prämien, Boni, etc. und entspricht der zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Gesamtentschädigung für die Tätigkeit des Kandidaten.

Es gelten folgende Vermittlungshonoraransätze auf der Basis des Bruttojahressalärs:

bis CHF 60‘000.– 8,5%
bis CHF 80‘000.– 9%
bis CHF 120‘000.– 9,5%
über CHF 120‘000.– 10 %

Das Vermittlungshonorar für Teilzeitangestellte die weniger als 80 % tätig sind beträgt 9 % vom Bruttojahressalär.
Das Mindesthonorar pro Auftrag/Vermittlung beträgt CHF 4’900.–.

Wird schneeberger beauftragt mit einem kostenpflichtigen Stelleninserat geeignete Bewerber/innen zu suchen, so übernimmt schneeberger sämtliche damit verbundenen Arbeiten (texten, platzieren, etc.). Die Rechnungsstellung dafür erfolgt 1:1, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 35.— pro Rechnung der Print/Webmedien.

PV 03. Kundentreue

Die Firma schneeberger belohnt Kunden, welche auf die Arbeit der Firma vertrauen und innerhalb von 12 Monaten seit dem ersten Auftrag wiederholt eine Personalsuche in Auftrtag geben:
Folgender Treuerabatt* wird gewährt:

5 % des Vermittlungshonorars des jeweiligen Mandats, auf den zweiten Mandatsauftrag
8 % des Vermittlungshonorars des jeweiligen Mandats, auf Folgeaufträge

* = Das Mindesthonorar bzw. vereinbarte Pauschalhonorare sind nicht treuerabattberechtigt.

PV 04. Pflichten der schneeberger

Die schneeberger verpflichtet sich den Kunden konsequent in der Suche zu unterstützen, ihn professionell nach aussen zu vertreten und die Suche nach einem geeigneten Kandidaten solange fortzusetzen bis die Suche entsprechend Pt. 1 oder 2 abgeschlossen ist. Sie berichtet über den Fortschritt der Suche, prüft auf Wunsch Referenzen, übernimmt die Gestaltung und das platzieren von Inseraten und stellt für den Auftraggeber aufbereitete Lebensläufe, auf Wunsch Interviewberichte und Hintergrundinformationen zusammen.

PV 05. Erfolgsgarantie

Sollte ein durch die schneeberger vermitteltes arbeitsvertragliches oder arbeitsvertragsähnliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten noch während der vereinbarten Probezeit (bis zu 3 Monaten) aus Gründen, die schneeberger zu verantworten hat, aufgelöst werden, so hat der Kunde Anspruch auf die Fortsetzung der Suche, ohne dass ein weiteres Beratungshonorar fällig wird.

PV 06. Zweitvermittlungen

Stellt der Auftragnehmer im Rahmen der Suche einen von der schneeberger präsentierten Kandidaten für eine andere, nicht im Rahmen des Mandates definierte Position ein, so schuldet er der schneeberger ein weiteres vollständiges Honorar.

PV 07. Zahlungsbedingungen

Der Vermittlungshonorarsatz gemäss Ziffer 2 wird 15 Tage nach Stellenantritt des Kandidaten zur Zahlung fällig. Sämtliche Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Beanstandungen müssen schriftlich und innerhalb von acht Arbeitstagen nach Rechnungsstellung gemeldet werden.

PV 08. Bewerbungsunterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zugestellten Bewerbungsunterlagen des Kandidaten streng vertraulich zu behandeln. Für die Richtigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen lehnt die schneeberger jede Haftung ab. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellte Bewerbungsunterlagen bleiben bis zum allfälligen Vertragsabschluss Eigentum der schneeberger. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Findet der Bewerber beim Auftraggeber kein Interesse, sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an die schneeberger zurückzusenden. Falls die Dokumente elektronisch übermittelt wurden, sind diese unwiderrufbar zu löschen.
Bis zur Meldung des Abschlusses eines arbeitsvertraglichen oder arbeitsvertragsähnlichen Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten durch den Auftraggeber ist die schneeberger berechtigt, die Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten Dritten zu unterbreiten.

PV 09. Aufhebung des Auftrages
Wird ein erteilter Auftrag oder eine damit zusammenhängende Bewerbung zurückgezogen, nachdem die schneeberger diesbezüglich bereits Bemühungen unternommen hat, sind der schneeberger sämtliche damit zusammenhängenden Kosten durch den Auftraggeber zu ersetzen. Kommt es trotz Beendigung des Auftrags innert Jahresfrist seit der Aktenpräsentation des Kandidaten durch die schneeberger beim Auftraggeber dennoch zum Abschluss eines arbeitsvertraglichen oder arbeitsvertragsähnlichen Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, so gilt dieses als durch die Bemühungen der schneeberger zustande gekommen und die entsprechenden Honorare sind geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn der Kandidat beim Auftraggeber eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle besetzt.

 

PV 10. Haftungsausschluss der schneeberger

Nimmt der vermittelte Angestellte die Arbeit beim Auftraggeber nicht auf, leistet er ungenügende Arbeit oder verursacht er irgendwelchen Schaden beim Auftraggeber, kann die schneeberger unter keinem Titel hierfür haftbar gemacht werden.

PV 11. Anwendbares Recht

Das zwischen der schneeberger und dem Auftraggeber abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht.

PV 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der schneeberger ist Biel.

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Parteien Biel.

PV 13. Besonderes

Es kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Im Falle einer solchen Vereinbarung werden automatisch folgende Punkte dieser AGB’s AUSSER KRAFT gesetzt:
Pt. 2 (Honorar im Erfolgsfall)
Pt. 4 (Kundentreue)
Pt. 5 (Erfolgsgarantie)